Kinderleistungen im Jahr 2018 um 2,5% gestiegen

Ab dem 1. Februar dieses Jahres werden Kinderzuschüsse, deren Finanzierung aus der staatlichen (nicht-regionalen) Staatskasse stammt, Steigerung um 2,5%. Die Indexierung erfolgt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation Nr. 74 vom 26. Januar 2018. Das Dokument impliziert Erhöhung der Zahlungen und Entschädigung unter Berücksichtigung des Anstiegs des Existenzminimums und der Inflation.

  • Jetzt beträgt die einmalige Beihilfe, die bei der Geburt des Babys gezahlt wird, 16.759 Rubel. Diese Neuerung gilt nur für Babys, die am ersten Tag des Monats Februar und später geboren werden.
  • Das monatliche Kinderbetreuungsgeld für nicht berufstätige Frauen sowie für weibliche Studierende beträgt fortan 3.142 Rubel für das erste Kind und 6284 Rubel für das zweite Kind.
  • Der Pauschalbetrag, den Adoptiveltern und Erziehungsberechtigte bei der Festlegung eines Kindes für eine Familie erhalten, wird ebenfalls um 2,5% steigen und sich auf 16.759 Rubel belaufen, sofern das Urteil des Gerichts oder der Vormundschaft am 1. Februar oder später in Kraft tritt.
  • Wenn die Familie beschlossen hat, ein behindertes Kind zu adoptieren, ein Kind, das älter als 7 Jahre ist, oder mehrere Kinder, die Brüder (Schwestern) sind, haben die Ehegatten Anspruch auf 128.053 Rubel. Die Bedingung ist die gleiche - eine gerichtliche Entscheidung über die Übertragung von Babys (Baby) sollte am 1. Februar oder später in Kraft treten.
  • Die Pauschalentschädigung für die schwangere Frau eines Militärs, sowohl für Personal als auch für Wehrpflichtige, beläuft sich jetzt auf 26.539 Rubel, während die Frau eines Wehrpflichtigen pro Monat 3.174 Rubel erhält.
Nach den neuen Regeln der Familie angesammelt werden können schon im Februar.

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